Am dreißigsten Dezember
1797, am
Tage des Übergängs von Mainz* nachmitags um drei Uhr starb
zu, Regensburg in dem blühenden Alter von 955 Jahren, 5 Monaten.
28 Tagen sanft und selig aut einer gänzlichen Entkräftung und
hinzugekommenen Schlagflusse, bei völligem Bewußtsein, und
mit allen heiligen Sakramenten versehen, das heilige römische
Reich schwerfälligen Andenkens ...
Vernehmt, Bürger, seinen letzten Willen ...
Wir setzten daher fürs erste fest, und ersehnen die
Fränkische Republik als einzige rechtmäßige Erbin des
ganzen linken Rheinufers...
Ebenso übertragen wir zweitens Salzburg.Passau und einen Teil von
Bayern, seiner Majestät dem König von Ungarn und Böhmen;
Hannover und die Hansestädte seiner Majestät dem König
von Preußen;
...
Zwölftens. Die Reichsamee soll dem Landgralein von Landgrafen von
Hessen-Kassel übergeben werden, damit er sie
bei erster bester Gelegenheit dem Meistbietenden zuschlagen und nach
England, Amerika oder Ostindien verhandeln und an den Mann bringen
möge ...
Endlich ist es unser ernstlicher Wille, daß unser Körper
nach unserm gotbeilielbigen Ableben einer... Zergliederung unterworfen,
unser Gehirn, wenn sich solches vorfindet, dem Wiener Ministerium...
überantwortet werden soll ...
Zum Eseautor gegenwärtigen Testaments ernennen wir Seine Exzellenz
den Herrn General Buonaparte ...
Gegeben in unserer, und des heiligen Reiche Stadt Regensburg ... den
25ten Oktobris... im 1797sten, unseres Alters im
neunhundertfünfundfünfzigsten Jahre.
Das hellige rohnische Reich